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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15   

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https://dejure.org/2015,46731
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15 (https://dejure.org/2015,46731)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.10.2015 - 1 O 289/15 (https://dejure.org/2015,46731)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 1 O 289/15 (https://dejure.org/2015,46731)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15
    Abzustellen ist daher darauf, ab welchem THC-Wert eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit möglich ist oder - negativ formuliert - nicht mehr ausgeschlossen werden kann; insoweit handelt es sich um einen "Risikogrenzwert" (BVerwG, Beschl. v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 -, NJW 2015, 2439, juris Rn. 37).

    Bei einer im vorliegenden Fall gemessenen THC-Konzentration von 2, 5 nl/mg im Blut ist sogar der von Teilen der Rechtsprechung angenommene höchste Grenzwert von 2, 0 nl/mg überschritten (VGH München, Beschl. v. 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, Blutalk 2006, 416, juris), so dass es keiner Entscheidung bedarf, ob dieser schon bei 1, 0 nl/mg festzulegen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 -, NJW 2015, 2439, juris Rn. 37 u. 41).

    Die Trennung muss "in jedem Fall" (so BVerwG, Beschl. v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 -, NJW 2015, 2439, juris Rn. 32 u. 36) eingehalten sein.

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15
    Bei einer im vorliegenden Fall gemessenen THC-Konzentration von 2, 5 nl/mg im Blut ist sogar der von Teilen der Rechtsprechung angenommene höchste Grenzwert von 2, 0 nl/mg überschritten (VGH München, Beschl. v. 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, Blutalk 2006, 416, juris), so dass es keiner Entscheidung bedarf, ob dieser schon bei 1, 0 nl/mg festzulegen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 -, NJW 2015, 2439, juris Rn. 37 u. 41).
  • OVG Hamburg, 16.05.2014 - 4 Bs 26/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15
    Diese Prognose fällt ohne weiteres zu Ungunsten desjenigen Inhabers einer Fahrerlaubnis aus, der regelmäßig Cannabis einnimmt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.05.2014 - 4 Bs 26/14 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95

    Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15
    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15
    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 O 71/14

    Zeitlich gestaffelte Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15
    Zunächst ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht im vorliegenden Eilverfahren gleichzeitig über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (in der Sache) entschieden hat (vgl. dazu nur OVG M-V, Beschl. v. 01.09.2014 - 1 O 71/14 -, NJW 2015, 893, juris).
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